VORSICHT ANGEMELDETE
JET-FLUGBEWEGUNG
Hängegleiter
Es gilt die Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien.
Ausnahmeregelung Zone Gleitschirmlandeplatz Lenk-Dorf
Der Landeplatz Lenk-Dorf und der Anflug befinden sich in der 5km-Zone des Flugplatzes. Auf dem Flugplatz St. Stephan können jederzeit auch grosse Jets landen, welche ihren Anflug auch ausserhalb der 5km-Zone beginnen müssen.
Vor dem befliegen der Zone muss auf der Internetseite des Flugplatz St. Stephan, www.p-c-a.ch/Hängegleiter, geprüft werden ob und in welchem Zeitfester Start oder Landung von grossen Jets angekündigt sind. Wenn keine Flugbewegungen angekündigt sind darf in die Zone Gleitschirmlandeplatz Lenk eingeflogen und gelandet werden. Wenn eine Flugbewegung angekündigt ist, muss eine Bewilligung zum Einfliegen in die Zone Gleitschirmladeplatz Lenk-Dorf beim Flugplatzleiter telefonisch, +41 78 734 18 80, eingeholt werden.